Verpackungsverordnung

Neuregelung der Verpackungsordnung in der EU -
Regelungen bei www.spielmaterial.de

1. Grundlage

  • Verpackungsverordnung (PPWR): Die europäische Verpackungsrichtlinie 94/62/EG regelt seit fast 30 Jahren das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Verwertung von Verpackungen in der Europäischen Union. In Deutschland wird sie aktuell vom Verpackungsgesetz (VerpackG) umgesetzt. Die Europäische Kommission hat am 27. Februar 2023 den Vorschlag für eine neue Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) auf EU-Ebene veröffentlicht. Die neue EU-VerpackV ist Bestandteil des European Green Deals sowie des neuen EU-Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft und aktualisiert den EU-Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Die neue Verordnung soll sofort in allen EU-Mitgliedsstaaten gelten.

  • Grundverständnis: www.spielmaterial.de engagiert sich beim Thema Umweltschutz (siehe hierzu auch unsere Umweltseite unter https://plus.spielmaterial.de/umwelt-2) und nutzt sehr weitreichend gebrauchtes Versandmaterial.

  • Verpackungsmaterial: Mit Blick auf die o.g. Verpackungsordnung halten wir fest, dass wir durch die Nutzung von gebrauchten Spielekartonagen keine neuen Verpackungen ins Ausland versenden. Ergänzendes Verpackungsmaterial wird nicht benutzt, weil unsere Waren keinen Transportschutz benötigen. Die Kartons erhalten wir von verschiedenen Spieleverlagen, die ihre Überproduktionen an uns abgeben. Die Nutzung passt zu unserem Versand als Warenpost International oder dhl Paket. Die für Deutschland genutzten Umschläge betreffend Kleinmengen werden ordnungsgemäß an das deutsche System gemeldet.
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